Art II BEGÄndG 3
Begriffsbestimmungen
In diesem Gesetz werden bezeichnet
- 1.
- das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
- als Änderungsgesetz,
- 2.
- das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
- als Bundesentschädigungsgesetz,
- 3.
- das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
- als Bundesergänzungsgesetz.
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