§ 5 BeherbStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs,
- 2.
Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.