§ 16 BergtechAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Bohrtechnische Prozesse,
- 2.
- Bohrtechnik und Bergrecht,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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