§ 4 BestMstrV
Meisterprüfungsprojekt
(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Prüfling erarbeitet vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ein Umsetzungskonzept einschließlich einer Zeit- und Materialplanung, das den vom Meisterprüfungsausschuss festgelegten Kundenanforderungen entsprechen soll.
(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.
(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist
- 1.
- eine Erdbestattung mit nationalem oder internationalem Bezug,
- 2.
- eine Feuerbestattung mit nationalem oder internationalem Bezug oder
- 3.
- eine Exhumierung oder Umbettung unter Berücksichtigung behördlicher Vorgaben
(4) Die Entwurfs-, Planungs-, Kalkulations- und Dokumentationsunterlagen werden aufgabenbezogen mit insgesamt 50 Prozent und die durchgeführten Arbeiten ebenfalls mit 50 Prozent gewichtet.
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