§ 1 BesÜG
Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die
- 1.
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- 2.
- Richterinnen und Richter des Bundes,
- 3.
- Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit,
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