Anlage II B BesÜV2Bek 1994-01-14

(Anlage V des BBesG)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 133

Ortszuschlag (Monatsbeträge in DM)
Tarifklasse Zu der Tarifklasse gehörende Besoldungsgruppen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 1 Kind
Ia B 3 bis B 11 852,84 988,88 1.105,29
C 4
R 3 bis R 10
Ib B 1 und B 2 719,44 855,48 971,89
A 13 bis A 16
C 1 bis C 3
R 1 und R 2
Ic A 9 bis A 12 639,38 775,42 891,83
II A 1 bis A 8 602,30 731,86 848,27

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 116,41 DM.
In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag der Stufe 3 für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 8,00 DM, ab Stufe 4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 40,00 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 32,00 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 24,00 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1: Tarifklasse Ic 511,51 DM,
  Tarifklasse II 481,84 DM.

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