Inhaltsübersicht BetonFBAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Zwischenprüfung
Abschnitt 3Abschlussprüfung
Abschnitt 4Schlussvorschriften
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
§ 7 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt |
§ 9 | Prüfungsbereiche |
§ 10 | Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen |
§ 11 | Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton |
§ 12 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 13 | Inhalt |
§ 14 | Prüfungsbereiche |
§ 15 | Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung |
§ 16 | Prüfungsbereich Betontechnologie und Oberflächengestaltung |
§ 17 | Prüfungsbereich Betonfertigteile |
§ 18 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 19 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 20 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 21 | Inkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin |
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