§ 1 BetrPrämDurchfV

Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes.

Fußnote(n):

(+++ § 1: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 21 F. 2010-05-07 +++)

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