§ 1 BevStatG
Zweck der Erhebung
Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:
- 1.
- die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die
- a)
- Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
- b)
- Geburtenstatistik,
- c)
- Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
- 2.
- die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
- 3.
- die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
- 4.
- die Wanderungsstatistik und
- 5.
- die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.