Anlage 1 BewachV

(zu § 6 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)




(Familienname und Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
ist in der Zeit vom bis
von der Industrie- und Handelskammer


über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.






(Stempel/Siegel)



(Ort und Datum)(Unterschrift)


Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.