Anlage 1 BewachV
(zu § 6 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)
(Familienname und Vorname) | ||
geboren am | in | |
wohnhaft in | ||
ist in der Zeit vom | bis | |
von der Industrie- und Handelskammer |
über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.
Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- 2.
- Datenschutzrecht,
- 3.
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- 4.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- 5.
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- 6.
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- 7.
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum) | (Unterschrift) |
Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.