Anlage 1 BewG§39DV 3

(zu § 1)

(Fundstelle: BGBl. I 1967, 1199)



Vorbemerkungen

1.
Die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung werden bezeichnet:
a)
beim Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau als Gartenbau-Vergleichszahlen (GVZ),
b)
beim Nutzungsteil Obstbau als Obstbau-Vergleichszahlen (OVZ),
c)
beim Nutzungsteil Baumschulen als Baumschul-Vergleichszahlen (BVZ).
2.
Die Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung sind gekennzeichnet
a)
durch G für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau,
durch O für den Nutzungsteil Obstbau,
durch B für den Nutzungsteil Baumschulen;
b)
durch laufende Nummern (Lfd. Nr.), deren erste oder erste und zweite Ziffern das Land und deren nächste Ziffer die Oberfinanzdirektion erkennen lassen. Die Ziffern nach dem Punkt kennzeichnen die laufende Nummer innerhalb der Oberfinanzdirektion.

Die Ziffern entsprechen:
ZifferLandZifferOberfinanzdirektion
1Schleswig-Holstein1Kiel
2Niedersachsen1Hannover, St. A. Hannover
2Hannover, St. A. Oldenburg
3Nordrhein-Westfalen1Münster
2Düsseldorf
3Köln
4Rheinland-Pfalz1Koblenz
5Hessen1Frankfurt
6Saarland1Saarbrücken
7Baden-Württemberg1Karlsruhe
2Freiburg
3Stuttgart
8Bayern1Nürnberg
2München
9Hamburg1Hamburg
10Bremen1Bremen
11Berlin1Berlin

Beispiel:
Bei dem Hauptbewertungsstützpunkt B 33.01 handelt es sich um den ersten Hauptbewertungsstützpunkt des gärtnerischen Nutzungsteils Baumschulen in Nordrhein-Westfalen, Oberfinanzdirektion Köln.

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