Gesetze
Gesetze
Bundesrecht Deutschland
BfAAG
BfAAG
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Informationen
Ausfertigungsdatum
12.01.2020
Fundstelle
BGBl I 2020, 1241
Version
Geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
Alle Normen
§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts
§ 2
Aufgaben des Bundesamts
§ 3
Aufsicht
§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
§ 5
Wahl des Personalrats
§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
§ 10
Aufbauzulage