§ 37 BFöV
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bescheinigt das Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – Art und Umfang der zivilberuflich verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. Die militärische Ausbildung und Verwendung ist von den Förderungsberechtigten in geeigneter Form nachzuweisen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.