§ 1 BfRG
Rechtsform, Name
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein "Bundesinstitut für Risikobewertung" (Bundesinstitut) als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
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