BGSNeuRegG

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.

(2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.

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