§ 4 BibuBAProFPrV
Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- 2.
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- 3.
- betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- 4.
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- 5.
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- 6.
- ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- 7.
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
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