§ 4 BibuBAProFPrV

Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

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