§ 1 BinSchPersFührEBefähPrV
Anwendungsbereich
Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
- 1.
- Wasserstraßen mit maritimem Charakter
- 2.
- Wasserstraßen mit besonderem Risiko
- 3.
- Fahren unter Radar.
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