§ 12 BinSchPersFührEBefähPrV
Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen
(1) Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen wird als mündliche Prüfung durchgeführt.
(2) Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.