§ 19.16 BinSchStrO
Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
- 1.
- Die Durchfahrtshöhe unter einer Brücke beträgt zwischen der Schleusen Lauenburg und Büssau bei normalem Kanalwasserstand 4,40 m.
- 2.
- In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mittelwasserstand (500 cm am Pegel Hubbrücken) 5,40 m. Zusätzlich zu den Signallichtern nach § 6.26 Nummer 4 Buchstabe b oder c können an den Hubbrücken weiße Lichter gezeigt werden.Es bedeuten:
- a)
- zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern:Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 2,50 m Höhe über dem Mittelwasserstand;
- b)
- ein weißes Licht über dem linken roten Licht:Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 1,45 m Höhe über dem Mittelwasserstand.
- 3.
- Im Klughafen beträgt die Durchfahrtshöhe bei Mittelwasserstand 5,50 m.
- 4.
- Hat der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnstorf 780 cm erreicht, beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Lauenburger Straßenbrücke (ELK-km 61,03) 6,04 m.
- 5.
- Die Durchfahrtshöhen können sich durch Wasserstandsschwankungen verringern.
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