§ 22.05 BinSchStrO
Bergfahrt
Als Bergfahrt gilt | |
auf dem, den oder der | die Fahrt in Richtung |
Unteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannsee und allen parallelen Nebenstrecken | Spreemündung |
Potsdamer Havel | Jungfernsee |
Havelkanal | Havel-Oder-Wasserstraße |
übrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen | Gewässerende. |
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