§ 23.20 BinSchStrO
Segeln
Das Segeln auf der Havel-Oder-Wasserstraße ist verboten. Dies gilt nicht für
- 1.
- die Havel-Oder-Wasserstraße
- a)
- von km 1,00 bis km 10,58 (einschließlich Nordteil des Nieder Neuendorfer Sees und des Tegeler Sees),
- b)
- von km 25,76 bis zum Lehnitzsee (km 28,00),
- c)
- von km 87,50 bis zu den Oderberger Gewässern (km 90,50),
- d)
- von km 120,70 bis Schwedt (km 121,50) und
- 2.
- die Werbelliner Gewässer von km 10,40 bis km 20,00.
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