§ 24.05 BinSchStrO

Bergfahrt

Als Bergfahrt gilt
auf dem, den oder derdie Fahrt in Richtung
Malzer KanalLiebenwalde
Oberen Havel-WasserstraßeNeustrelitz
Wentow-GewässernKleiner Wentowsee
Templiner GewässernGleuensee/Zaarsee
Lychener GewässernLychen
Quassower HavelGroßer Labussee
Müritz-Havel-WasserstraßeMüritz
Rheinsberger GewässernKleiner Pälitzsee
Zechliner GewässernFlecken Zechlin
Müritz-Elde-WasserstraßeBuchholz
Stör-Wasserstraße mit ZiegelseeHohen Viecheln
übrigen in § 24.01 genannten Nebenstrecken
sowie Stichkanälen und AltarmenGewässerende.

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