§ 25.04 BinSchStrO

Fahrgeschwindigkeit

1.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb,12 km/h.
2.Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb
a)auf der Saale16 km/h,
b)auf dem Saale-Leipzig-Kanal8 km/h.
3.Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,4 km/h.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.