§ 6.22a BinSchStrO
Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten
Es ist verboten, an einem der in § 3.25 genannten Fahrzeuge an der Seite vorbeizufahren, an dem es
| ![]() | ![]() |
| ![]() | ![]() |
oder
| ![]() |
zeigt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Es ist verboten, an einem der in § 3.25 genannten Fahrzeuge an der Seite vorbeizufahren, an dem es
| ![]() | ![]() |
| ![]() | ![]() |
oder
| ![]() |
zeigt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.