Inhaltsverzeichnis BinSchStrO

Erster Teil
 Gemeinsame Bestimmungen für alle
Binnenschifffahrtsstraßen
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§§ 1.01 Begriffsbestimmungen 1.02 Schiffsführer 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen 1.06 Benutzung der Wasserstraße 1.07 Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge 1.09 Besetzung des Ruders 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen 1.14 Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen 1.15 /tr>
1.10Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
1.11Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
1.12Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
1.13Schutz der Schifffahrtszeichen
1.14Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen
1.15Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
1.16Rettung und Hilfeleistung
1.17Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
1.18Freimachen des Fahrwassers
1.19Besondere Anweisungen
1.20Überwachung
1.21Sondertransporte
1.22Anordnungen vorübergehender Art
1.23Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
1.24Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
1.25Laden, Löschen und Leichtern
1.26Fahrgeschwindigkeit
1.27Verbände
Kapitel 2
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge;
Schiffseichung
2.01Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
2.02Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
2.03Schiffseichung
2.04Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
2.05Kennzeichen der Anker
2.06Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
2.07Verhaltenspflichten
Kapitel 3
 Bezeichnung der Fahrzeuge
Abschnitt I. Allgemeines
3.01Begriffsbestimmungen und Anwendungen
3.02Lichter und Signalleuchten
3.03Flaggen, Tafeln und Wimpel
3.04Zylinder, Bälle und Kegel
3.05Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
3.06(ohne Inhalt)
3.07Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen
 Abschnitt II. Nacht- und Tagbezeichnung
 Titel A. Bezeichnung während der Fahrt
3.08Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
3.09Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
3.10Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
3.11Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
3.12Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
3.13Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
3.14Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
3.15Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist
3.16Bezeichnung der Fähren in Fahrt
3.17Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
3.18Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
3.19Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
 Titel B. Bezeichnung beim Stillliegen
3.20Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
3.21Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
3.22Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
3.23Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen
3.24Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
3.25Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
3.26Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker
Abschnitt III. Sonstige Bezeichnung
3.27Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
3.28Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
3.28aBezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr
3.29Schutz gegen Sog und Wellenschlag
3.30Notzeichen
3.31Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
3.32Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
3.33Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander
Abschnitt IV. Pflichten
3.34Verhaltenspflichten
Kapitel 4
Schallzeichen der Fahrzeuge;
Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Abschnitt I. Schallzeichen
4.01Allgemeines
4.02Gebrauch der Schallzeichen
4.03Verbotene Schallzeichen
4.04Notzeichen
Abschnitt II . Sprechfunk
4.05Sprechfunk
 Abschnitt III. Informations- und Navigationsgeräte
4.06Radar
4.07Inland AIS und Inland ECDIS
Kapitel 5
Schifffahrtszeichen und
Bezeichnung der Wasserstraße
5.01Schifffahrtszeichen
5.02Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6
Fahrregeln
Abschnitt I. Allgemeines
6.01(ohne Inhalt)
6.02Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
6.02aBesondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
Abschnitt II. Begegnen, Kreuzen
und Überholen
6.03Allgemeine Grundsätze
6.03aKreuzen
6.04Allgemeine Bestimmungen für das Begegnen
6.05Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen für das Begegnen
6.06(ohne Inhalt)
6.07Begegnen im engen Fahrwasser
6.08Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
6.09Allgemeine Bestimmungen für das Überholen
6.10Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen
6.11Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
6.12Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
6.13Wenden
6.14Verhalten bei der Abfahrt
6.15Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
6.16Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
6.17Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
6.18Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
6.19Schifffahrt durch Treibenlassen
6.20Vermeidung von Wellenschlag
6.21Zusammenstellung der Verbände
6.22Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
6.22aVorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
Abschnitt IV . Fähren
6.23Verhalten der Fähren
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken,
Wehren und Schleusen
6.24Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
6.25Durchfahrt unter festen Brücken
6.26Durchfahren beweglicher Brücken
6.27Durchfahren der Wehre
6.28Durchfahren der Schleusen
6.28aSchleuseneinfahrt und -ausfahrt
6.29Reihenfolge der Schleusungen
6.29aDurchfahren der Schiffshebewerke
Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter;
Benutzung von Radar
6.30Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
6.31Stillliegende Fahrzeuge
6.32Mit Radar fahrende Fahrzeuge
6.33Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
6.34Abweichende Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
Abschnitt VII. Pflichten
6.35Verhaltenspflichten
Kapitel 7
Regeln für das Stillliegen,
das Ankern und das Festmachen
7.01Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
7.02Liegeverbot
7.03Ankern und Verwendung von Pfählen
7.04Festmachen
7.05Liegestellen
7.06Besondere Liegestellen
7.07Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
7.08Wache und Aufsicht
7.09Verhaltenspflichten
Kapitel 8
Zusatzbestimmungen
8.01Höchstabmessungen der Fahrzeuge
8.02Geschleppte und schleppende Schubverbände
8.03Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
8.04Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
8.05Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
8.06Kupplungen der Schubverbände
8.07Sprechverbindung auf Verbänden
8.08Begehbarkeit der Schubverbände
8.09Bleib-weg-Signal
8.10Bade- und Schwimmverbot
8.11Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
8.12Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
8.13Verbot des Kitesurfens
8.14Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
8.15Verhaltenspflichten
Kapitel 9
  Fahrgastschifffahrt
9.01Fahrpläne
9.02Anlegestellen
9.03Schiffsverkehr an den Anlegestellen
9.04Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
9.05Zurückweisung von Fahrgästen
9.06Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
9.07Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
9.08Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung >
Zweiter Teil
  Zusätzliche Bestimmungen für
einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
Kapitel 10
  Neckar
10.01Anwendungsbereich
10.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
10.03Zusammenstellung der Verbände
10.04Fahrgeschwindigkeit
10.05Bergfahrt
10.06Begegnen
10.07Überholen
10.08Wenden
10.09Ankern
10.10Stillliegen
10.11Schifffahrt bei Hochwasser
10.12Schifffahrt bei Eis
10.13Nachtschifffahrt
10.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
10.15Meldepflicht
10.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
10.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
10.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
10.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
10.20Segeln
10.21Bezeichnung der Fahrzeuge
10.22Regelungen über den Verkehr
10.23Regelungen zum Sprechfunk
10.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
10.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
10.26Schutz der Kanäle und Anlagen
10.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
10.28Benutzung der Wasserstraßen
10.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 11
Main
11.01Anwendungsbereich
11.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
11.03Zusammenstellung der Verbände
11.04Fahrgeschwindigkeit
11.05Bergfahrt
11.06Begegnen
11.07Überholen
11.08Wenden
11.09Ankern
11.10Stillliegen
11.11Schifffahrt bei Hochwasser
11.12Schifffahrt bei Eis
11.13Nachtschifffahrt
11.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
11.15Meldepflicht
11.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
11.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
11.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
11.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
11.20Segeln
11.21Bezeichnung der Fahrzeuge
11.22Regelungen über den Verkehr
11.23Regelungen zum Sprechfunk
11.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
11.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
11.26Schutz der Kanäle und Anlagen
11.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
11.28Benutzung der Wasserstraßen
11.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 12
  Main-Donau-Kanal
12.01Anwendungsbereich
12.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
12.03Zusammenstellung der Verbände
12.04Fahrgeschwindigkeit
12.05Bergfahrt
12.06Begegnen
12.07Überholen
12.08Wenden
12.09Ankern
12.10Stillliegen
12.11Schifffahrt bei Hochwasser
12.12Schifffahrt bei Eis
12.13Nachtschifffahrt
12.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
12.15Meldepflicht
12.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
12.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
12.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
12.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
12.20Segeln
12.21Bezeichnung der Fahrzeuge
12.22Regelungen über den Verkehr
12.23Regelungen zum Sprechfunk
12.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
12.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
12.26Schutz der Kanäle und Anlagen
12.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
12.28Benutzung der Wasserstraßen
12.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 13
  Lahn
13.01Anwendungsbereich
13.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
13.03Zusammenstellung der Verbände
13.04Fahrgeschwindigkeit
13.05Bergfahrt
13.06Begegnen
13.07Überholen
13.08Wenden
13.09Ankern
13.10Stillliegen
13.11Schifffahrt bei Hochwasser
13.12Schifffahrt bei Eis
13.13Nachtschifffahrt
13.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
13.15Meldepflicht
13.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
13.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
13.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
13.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
13.20Segeln
13.21Bezeichnung der Fahrzeuge
13.22Regelungen über den Verkehr
13.23Regelungen zum Sprechfunk
13.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
13.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
13.26Schutz der Kanäle und Anlagen
13.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
13.28Benutzung der Wasserstraßen
13.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 14
  Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
14.01Anwendungsbereich
14.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
14.03Zusammenstellung der Verbände
14.04Fahrgeschwindigkeit
14.05Bergfahrt
14.06Begegnen
14.07Überholen
14.08Wenden
14.09Ankern
14.10Stillliegen
14.11Schifffahrt bei Hochwasser
14.12Schifffahrt bei Eis
14.13Nachtschifffahrt
14.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
14.15Meldepflicht
14.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
14.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
14.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
14.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
14.20Segeln
14.21Bezeichnung der Fahrzeuge
14.22Regelungen über den Verkehr
14.23Regelungen zum Sprechfunk
14.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
14.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
14.26Schutz der Kanäle und Anlagen
14.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
14.28Benutzung der Wasserstraßen
14.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 15
  Norddeutsche Kanäle
15.01Anwendungsbereich
15.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
15.03Zusammenstellung der Verbände
15.04Fahrgeschwindigkeit
15.05Bergfahrt
15.06Begegnen
15.07Überholen
15.08Wenden
15.09Ankern
15.10Stillliegen
15.11Schifffahrt bei Hochwasser
15.12Schifffahrt bei Eis
15.13Nachtschifffahrt
15.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
15.15Meldepflicht
15.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
15.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
15.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
15.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
15.20Segeln
15.21Bezeichnung der Fahrzeuge
15.22Regelungen über den Verkehr
15.23Regelungen zum Sprechfunk
15.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
15.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
15.26Schutz der Kanäle und Anlagen
15.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
15.28Benutzung der Wasserstraßen
15.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
15.30Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
Kapitel 16
Wesergebiet
16.01Anwendungsbereich
16.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
16.03Zusammenstellung der Verbände
16.04Fahrgeschwindigkeit
16.05Bergfahrt
16.06Begegnen
16.07Überholen
16.08Wenden
16.09Ankern
16.10Stillliegen
16.11Schifffahrt bei Hochwasser
16.12Schifffahrt bei Eis
16.13Nachtschifffahrt
16.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
16.15Meldepflicht
16.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
16.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
16.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
16.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
16.20Segeln
16.21Bezeichnung der Fahrzeuge
16.22Regelungen über den Verkehr
16.23Regelungen zum Sprechfunk
16.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
16.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
16.26Schutz der Kanäle und Anlagen
16.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
16.28Benutzung der Wasserstraßen
16.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 17
  Elbe
17.01Anwendungsbereich
17.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
17.03Zusammenstellung der Verbände
17.04Fahrgeschwindigkeit
17.05Bergfahrt
17.06Begegnen
17.07Überholen
17.08Wenden
17.09Ankern
17.10Stillliegen
17.11Schifffahrt bei Hochwasser
17.12Schifffahrt bei Eis
17.13Nachtschifffahrt
17.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
17.15Meldepflicht
17.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
17.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
17.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
17.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
17.20Segeln
17.21Bezeichnung der Fahrzeuge
17.22Regelungen über den Verkehr
17.23Regelungen zum Sprechfunk
17.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
17.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
17.26Schutz der Kanäle und Anlagen
17.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
17.28Benutzung der Wasserstraßen
17.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 18
  Ilmenau
18.01Anwendungsbereich
18.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
18.03Zusammenstellung der Verbände
18.04Fahrgeschwindigkeit
18.05Bergfahrt
18.06Begegnen
18.07Überholen
18.08Wenden
18.09Ankern
18.10Stillliegen
18.11Schifffahrt bei Hochwasser
18.12Schifffahrt bei Eis
18.13Nachtschifffahrt
18.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
18.15Meldepflicht
18.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
18.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
18.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
18.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
18.20Segeln
18.21Bezeichnung der Fahrzeuge
18.22Regelungen über den Verkehr
18.23Regelungen zum Sprechfunk
18.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
18.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
18.26Schutz der Kanäle und Anlagen
18.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
18.28Benutzung der Wasserstraßen
18.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 19
  Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave
19.01Anwendungsbereich
19.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
19.03Zusammenstellung der Verbände
19.04Fahrgeschwindigkeit
19.05Bergfahrt
19.06Begegnen
19.07Überholen
19.08Wenden
19.09Ankern
19.10Stillliegen
19.11Schifffahrt bei Hochwasser
19.12Schifffahrt bei Eis
19.13Nachtschifffahrt
19.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
19.15Meldepflicht
19.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
19.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
19.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
19.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
19.20Segeln
19.21Bezeichnung der Fahrzeuge
19.22Regelungen über den Verkehr
19.23Regelungen zum Sprechfunk
19.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
19.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
19.26Schutz der Kanäle und Anlagen
19.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
19.28Benutzung der Wasserstraßen
19.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 20
Saar
20.01Anwendungsbereich
20.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
20.03Zusammenstellung der Verbände
20.04Fahrgeschwindigkeit
20.05Bergfahrt
20.06Begegnen
20.07Überholen
20.08Wenden
20.09Ankern
20.10Stillliegen
20.11Schifffahrt bei Hochwasser
20.12Schifffahrt bei Eis
20.13Nachtschifffahrt
20.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
20.15Meldepflicht
20.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
20.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
20.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
20.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
20.20Segeln
20.21Bezeichnung der Fahrzeuge
20.22Regelungen über den Verkehr
20.23Regelungen zum Sprechfunk
20.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
20.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
20.26Schutz der Kanäle und Anlagen
20.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
20.28Benutzung der Wasserstraßen
20.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 21
  Spree-Oder-Wasserstraße,
Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
21.01Anwendungsbereich
21.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
21.03Zusammenstellung der Verbände
21.04Fahrgeschwindigkeit
21.05Bergfahrt
21.06Begegnen
21.07Überholen
21.08Wenden
21.09Ankern
21.10Stillliegen
21.11Schifffahrt bei Hochwasser
21.12Schifffahrt bei Eis
21.13Nachtschifffahrt
21.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
21.15Meldepflicht
21.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
21.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
21.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
21.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
21.20Segeln
21.21Bezeichnung der Fahrzeuge
21.22Regelungen über den Verkehr
21.23Regelungen zum Sprechfunk
21.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
21.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
21.26Schutz der Kanäle und Anlagen
21.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
21.28Benutzung der Wasserstraßen
21.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 22
Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
22.01Anwendungsbereich
22.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
22.03Zusammenstellung der Verbände
22.04Fahrgeschwindigkeit
22.05Bergfahrt
22.06Begegnen
22.07Überholen
22.08Wenden
22.09Ankern
22.10Stillliegen
22.11Schifffahrt bei Hochwasser
22.12Schifffahrt bei Eis
22.13Nachtschifffahrt
22.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
22.15Meldepflicht
22.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
22.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
22.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
22.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
22.20Segeln
22.21Bezeichnung der Fahrzeuge
22.22Regelungen über den Verkehr
22.23Regelungen zum Sprechfunk
22.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
22.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
22.26Schutz der Kanäle und Anlagen
22.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
22.28Benutzung der Wasserstraßen
22.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 23
Havel-Oder-Wasserstraße
23.01Anwendungsbereich
23.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
23.03Zusammenstellung der Verbände
23.04Fahrgeschwindigkeit
23.05Bergfahrt
23.06Begegnen
23.07Überholen
23.08Wenden
23.09Ankern
23.10Stillliegen
23.11Schifffahrt bei Hochwasser
23.12Schifffahrt bei Eis
23.13Nachtschifffahrt
23.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
23.15Meldepflicht
23.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
23.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
23.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
23.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
23.20Segeln
23.21Bezeichnung der Fahrzeuge
23.22Regelungen über den Verkehr
23.23Regelungen zum Sprechfunk
23.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
23.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
23.26Schutz der Kanäle und Anlagen
23.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
23.28Benutzung der Wasserstraßen
23.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 24
  Obere Havel-Wasserstraße,
Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
24.01Anwendungsbereich
24.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe
24.03Zusammenstellung der Verbände
24.04Fahrgeschwindigkeit
24.05Bergfahrt
24.06Begegnen
24.07Überholen
24.08Wenden
24.09Ankern
24.10Stillliegen
24.11Schifffahrt bei Hochwasser
24.12Schifffahrt bei Eis
24.13Nachtschifffahrt
24.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
24.15Meldepflicht
24.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
24.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
24.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
24.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
24.20Segeln
24.21Bezeichnung der Fahrzeuge
24.22Regelungen über den Verkehr
24.23Regelungen zum Sprechfunk
24.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
24.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
24.26Schutz der Kanäle und Anlagen
24.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
24.28Benutzung der Wasserstraßen
24.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 25
  Saale und Saale-Leipzig-Kanal
25.01Anwendungsbereich
25.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
25.03Zusammenstellung der Verbände
25.04Fahrgeschwindigkeit
25.05Bergfahrt
25.06Begegnen
25.07Überholen
25.08Wenden
25.09Ankern
25.10Stillliegen
25.11Schifffahrt bei Hochwasser
25.12Schifffahrt bei Eis
25.13Nachtschifffahrt
25.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
25.15Meldepflicht
25.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
25.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
25.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
25.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
25.20Segeln
25.21Bezeichnung der Fahrzeuge
25.22Regelungen über den Verkehr
25.23Regelungen zum Sprechfunk
25.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
25.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
25.26Schutz der Kanäle und Anlagen
25.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
25.28Benutzung der Wasserstraßen
25.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 26
Grenzgewässer Oder,
Westoder und Lausitzer Neiße
26.01Anwendungsbereich
26.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
26.03Zusammenstellung der Verbände
26.04Fahrgeschwindigkeit
26.05Bergfahrt
26.06Begegnen
26.07Überholen
26.08Wenden
26.09Ankern
26.10Stillliegen
26.11Schifffahrt bei Hochwasser
26.12Schifffahrt bei Eis
26.13Nachtschifffahrt
26.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
26.15Meldepflicht
26.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
26.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
26.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
26.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
26.20Segeln
26.21Bezeichnung der Fahrzeuge
26.22Regelungen über den Verkehr
26.23Regelungen zum Sprechfunk
26.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
26.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
26.26Schutz der Kanäle und Anlagen
26.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
26.28Benutzung der Wasserstraßen
26.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 27
  Peene
27.01Anwendungsbereich
27.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
27.03Zusammenstellung der Verbände
27.04Fahrgeschwindigkeit
27.05Bergfahrt
27.06Begegnen
27.07Überholen
27.08Wenden
27.09Ankern
27.10Stillliegen
27.11Schifffahrt bei Hochwasser
27.12Schifffahrt bei Eis
27.13Nachtschifffahrt
27.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
27.15Meldepflicht
27.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
27.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
27.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
27.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
27.20Segeln
27.21Bezeichnung der Fahrzeuge
27.22Regelungen über den Verkehr
27.23Regelungen zum Sprechfunk
27.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
27.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
27.26Schutz der Kanäle und Anlagen
27.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
27.28Benutzung der Wasserstraßen
27.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Dritter Teil
Umweltbestimmungen
Kapitel 28
  Gewässerschutz und Abfallbeseitigung
auf Fahrzeugen
28.01Behandlung von Schiffsabfällen
28.02Allgemeine Sorgfaltspflicht
28.03Sorgfaltspflicht beim Bunkern
28.04Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
28.05Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlagen
Anlage 1Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt
Anlage 2(ohne Inhalt)
Anlage 3Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4(ohne Inhalt)
Anlage 5(ohne Inhalt)
Anlage 6Schallzeichen
Anlage 7Schifffahrtszeichen
Anlage 8Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:
Erläuterungen „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Anlage 10Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
An mehreren Stellen dieser Verordnung findet sich der Vermerk „ohne Inhalt“ oder „keine besonderen Vorschriften“, da die Nummerierung der Paragrafen und Anlagen im Hinblick auf die europäische Vereinheitlichung der Schifffahrtspolizeiverordnungen einer Entschließung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt Entschließung Nummer 24 vom 15. November 1985 in der vierten revidierten Fassung) folgt bzw. die Sonderkapitel eine einheitliche Gliederungsstruktur enthalten sollen.

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