§ 5.07 BinSchUO2018Anh II
Anker
- 1.
- Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein.
- 2.
- Bei der Berechnung der Ankermasse nach Artikel 13.01 Nummer 2 ES-TRIN ist die Erfahrungszahl mit k = 7 einzusetzen. Die Ankermasse darf 25 kg nicht unterschreiten.
- 3.
- Die Ankerkette muss mindestens 45 m lang sein.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.