§ 5.03 BinSchUO2018Anh III
Fenster und Oberlichter
- 1.
- Fenster unterhalb des Schottendecks müssen wasserdicht und mit einer Seeschlagblende versehen sein.
- 2.
- Fenster und Oberlichter bis 0,15 m oberhalb des Schottendecks müssen wasserdicht sein.
- 3.
- Liegt die Unterkante von Fenstern und Oberlichtern mindestens 0,15 m oberhalb des Schottendecks, müssen sie mindestens sprühwasser- und wetterdicht sein.
- 4.
- Fenster und Oberlichter gelten als
- a)
- wasserdicht, wenn ihre Ausführung mindestens der Baureihe B und der nicht zu öffnenden Bauart der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, entspricht;
- b)
- sprühwasser- und wetterdicht, wenn ihre Ausführung als runde Fenster mindestens der Baureihe C der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, und als rechteckige Fenster mindestens der Baureihe F der Norm DIN ISO 3903, Ausgabe Dezember 2015, entspricht;
- c)
- offen, wenn ihre Ausführung den in Buchstabe a und b genannten Normen nicht entspricht.
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