(XXXX) BinSchUO2018Anh VII
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1520)
Bezüglich der Gleichwertigkeit gilt, dass
- 1.
- einer Typgenehmigung für Bordkläranlagen, Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger,
- 2.
- den Bestimmungen zum Einbau und zur Funktionsprüfung von Navigationsradaranlagen und Wendeanzeigern sowie
- 3.
- einer Konformitätserklärung
- 1.
- Typgenehmigungen,
- 2.
- im Fall einer Typgenehmigung zu beachtenden Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie
- 3.
- Konformitätserklärungen
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