§ 1 BismStiftG

Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Otto-von-Bismarck-Stiftung" wird mit Sitz in Aumühle-Friedrichsruh eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.