§ 4 BITV 2.0
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- 1.
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- 2.
- Hinweise zur Navigation,
- 3.
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- 4.
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.