Art 3 BKleingÄndG
Überleitungsregelungen
Für private Verpächter von Kleingärten findet Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a
- 1.
- im Falle am 1. November 1992 nicht bestandskräftig entschiedener Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der Pacht rückwirkend vom ersten Tage des auf die Rechtshängigkeit folgenden Monats,
- 2.
- im übrigen ab 1. November 1992
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