VI. BKOrgErl1998Bek
Dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung übertragen die Zuständigkeiten für die indirekte Forschungsförderung, für die Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen und für die angewandte Energieforschung.
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