(XXXX) BKOrgErl 1987
Dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit werden übertragen:
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Mutterschutz
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung.
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