I. BKOrgErl 2013
Es erhalten
- 1.
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
- 2.
- das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
- 3.
- das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
- 4.
- das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;
- 5.
- das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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