IV. BKOrgErl 2013
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
- 2.
- Telekommunikationsrecht
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
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