§ 6 BMDVDelegatAnO

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 4 bis 6 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) außer Kraft. Auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren sind weiterhin das Bundesdisziplinargesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung sowie die §§ 1 bis 3 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) anzuwenden. Maßnahmen, die nach dem bisherigen Recht getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.