§ 1 BMIBGebV

Erhebung von Gebühren und Auslagen

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.
Bundespolizeigesetz,
2.
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,
3.
BDBOS-Gesetz,
4.
BDBOS-Zertifizierungsverordnung,
5.
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung,
6.
7.
BSI-Gesetz,
8.
De-Mail-Gesetz,
9.
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
10.
Waffengesetz,
11.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

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