III. BMinASBDGAnO

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 525) nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.

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