III. BMJErnAnO 2024
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.
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