I. BMJFGErnAnO 1976

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I. S. 1915) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) BBO und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung

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dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes
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dem Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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dem Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information
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dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts - Bundesamt für Sera und Impfstoffe -
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dem Direktor des Bundesamtes für den Zivildienst
jeweils für ihren Geschäftsbereich.

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