§ 3 BMJVBDGRuAnO

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Deutschen Patent- und Markenamt vom 6. Januar 2009 (BGBl. I S. 35) außer Kraft.

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