I. BMPErnAnO 1982
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten
- der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,des Posttechnischen Zentralamtes,des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und derBundesdruckerei,
- der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen unddes Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie
- der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.
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