BMVBVerfPAktV

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

Informationen

Ausfertigungsdatum14.01.2026
FundstelleBGBl. I 2026, Nr. 104
VersionDie V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft