§ 3 BMVgBeamtVZustAnO

Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.

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