§ 1 BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für

1.
die Wehrdisziplinaranwaltschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
2.
die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft beim Bundesverwaltungsgericht sowie
3.
die Bußgeldverfahren bearbeitenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.