§ 2 BMVgWidVertrAnO
Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung wird auf folgende Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:
- 1.
- die Service-Center der Generalzolldirektion,
- 2.
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- 3.
- das Bundessprachenamt,
- 4.
- das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr,
- 5.
- das Katholische Militärbischofsamt,
- 6.
- die Universitäten der Bundeswehr.
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