Anlage 1 BNotO
(zu § 18d Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2170)
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
10 | Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse .......... | 25,00 bis 250,00 € |
20 | Erteilung einer Auskunft aus notariellen Urkunden oder Verzeichnissen .......... Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der Auskunft befasst sind. | 20,00 bis 200,00 € |
30 | Gewährung der Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse:
| 10,00 € 20,00 € |
40 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte für ein anderes Forschungsvorhaben .......... | 20,00 bis 100,00 € |
50 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte .......... | 20,00 bis 100,00 € |
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