§ 1 BodenlAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bodenleger/Bodenlegerin wird staatlich anerkannt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Der Ausbildungsberuf Bodenleger/Bodenlegerin wird staatlich anerkannt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.