§ 3 BodSchätzG
Schätzungsrahmen
Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist
- 1.
- für Ackerland der Ackerschätzungsrahmen (Anlage 1) und
- 2.
- für Grünland der Grünlandschätzungsrahmen (Anlage 2).
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