§ 28a BOKraft
Navigationsgerät
Taxen müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerät ausgerüstet sein, welches mindestens nachfolgende Funktionen besitzen muss:
- 1.
- echtzeitdatenbasierte Streckenführung,
- 2.
- Echtzeit-Staumeldungen,
- 3.
- Stau- und Sperrungsumfahrungen und
- 4.
- umfassendes Sonderzieleverzeichnis.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.